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Hinweis für den Besuch

Verhalten in der Gedenkstätte

Die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn erinnert an die Opfer der deutschen Teilung, die während der kommunistischen Diktatur in den Jahren 1945 bis 1989 wegen der Vorbereitung, des Versuchs oder der geglückten Überwindung der innerdeutschen Grenze von Angehörigen der Sowjetarmee, der Deutschen Grenzpolizei, der Grenztruppen der DDR oder anderen Repressionsorganen kriminalisiert, inhaftiert oder getötet wurden.

 

Sie erinnert ebenfalls an die Menschen, die an den DDR-Grenzübergangsstellen zur Bundesrepublik von Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit sowie der Zollorgane schikaniert und gedemütigt wurden.

Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.

 

Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen und ihrem Umfeld, zu deren politischen Selbstverständnis die systematische Leugnung der begangenen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen an der Grenze gehört, kann der Zutritt zur Gedenkstätte verwehrt werden. Das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt, ist ebenfalls nicht gestattet.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Geländes zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen.