Hinweis für den Besuch
Die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn erinnert an die Opfer der deutschen Teilung, die während der kommunistischen Diktatur in den Jahren 1945 bis 1989 wegen der Vorbereitung, des Versuchs oder der geglückten Überwindung der innerdeutschen Grenze von Angehörigen der Sowjetarmee, der Deutschen Grenzpolizei, der Grenztruppen der DDR oder anderen Repressionsorganen kriminalisiert, inhaftiert oder getötet wurden. Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.
Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen, deren Wirken im Gegensatz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, kann der Zutritt zur Gedenkstätte anlassbezogen verwehrt werden.
Die Mitarbeitenden der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen, ein Hausverbot auszusprechen und symbolische Gedenkzeichen zurückzuweisen. Dasselbe gilt für das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt.